HeldenLift

HeldenLift – Treppenlift Thüringen | Mit Sicherheit Zuhause

Leistungen der Pflegegrade 2026

Welcher Pflegegrad berechtigt zu welchen Leistungen? Unsere Übersicht zeigt Ihnen alle aktuellen gesetzlichen Ansprüche der Pflegekasse. Gut zu wissen: Der Zuschuss für den Treppenlift (Wohnumfeldverbesserung) steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu!

Leistungsart Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Wohnumfeldverbesserung Zuschuss für Treppenlift / Badumbau (pro Maßnahme)
4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €
Pflegegeld Monatlich für die Pflege durch Angehörige
- 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen Monatlich für ambulante Pflegedienste
- 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag Monatlich für Haushaltshilfen & Betreuung
131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Pflegehilfsmittel Monatlich (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektion)
42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Entlastungsbudget Jährlich (Gemeinsamer Topf aus Kurzzeit- & Verhinderungspflege)
- 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die wichtigsten Antworten rund um Pflegegrade, die Pflegekasse und den Zuschuss für Ihren Treppenlift.

Ab welchem Pflegegrad wird ein Treppenlift bezuschusst?

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie gesetzlichen Anspruch auf den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung. Die Pflegekasse beteiligt sich in diesem Fall mit bis zu 4.180 Euro an den Kosten für den Einbau eines Treppenlifts, da dieser den Verbleib in den eigenen vier Wänden sichert.

Verändert sich der Treppenlift-Zuschuss bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5?

Nein. Der Zuschuss für den Treppenlift ist ein festgelegter Maximalbetrag und bleibt über alle Pflegegrade hinweg gleich. Er beträgt maximal 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person, unabhängig davon, ob Sie Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 besitzen.

Kann ich den Treppenlift-Zuschuss bei der Pflegekasse rückwirkend beantragen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Der Antrag auf den Zuschuss der Pflegekasse muss zwingend vor dem Einbau des Treppenlifts gestellt und genehmigt werden. Beauftragen Sie den Lift vorher, verfällt Ihr Anspruch auf die 4.180 Euro. Wir unterstützen Sie gerne rechtzeitig bei der korrekten Antragsstellung.

Was passiert, wenn zwei Personen mit Pflegegrad im Haushalt leben?

Leben mehrere Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) im selben Haushalt, können die Zuschüsse der Pflegekasse gebündelt werden. Bei zwei Personen stehen Ihnen somit bis zu 8.360 Euro für den Treppenlift zur Verfügung. Der gesetzliche Höchstbetrag liegt bei 16.720 Euro (für vier anspruchsberechtigte Personen).

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen, wenn sich mein Pflegegrad später ändert?

Nein. Wurde der Einbau des Treppenlifts von der Pflegekasse bewilligt und abgerechnet, ist dieser Betrag zweckgebunden verbraucht. Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen, auch wenn sich Ihr Pflegegrad später ändert oder der Pflegebedarf entfällt.