HeldenLift

Treppenlift Förderung 2026

Treppenlift Förderung 2026: Zuschüsse, Pflegekasse & regionale Hilfen

Treppenlift Förderung verständlich erklärt: Wir zeigen Ihnen alle aktuellen Zuschüsse und Förderprogramme für barrierefreies Wohnen und häusliche Pflege – bundesweit und passgenau für Ihre Region. Entdecken Sie jetzt, wie Sie Ihre Investition optimal bezuschussen lassen.

Bis zu 4.180 € Pflegekasse
KfW-Kredit möglich
Regionale Förderungen prüfen

Treppenlift Förderung richtig nutzen

Die Treppenlift Förderung kann je nach Situation aus mehreren Bausteinen bestehen: dem Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, möglichen KfW-Finanzierungen, steuerlichen Vorteilen und regionalen Förderprogrammen. HeldenLift hilft Ihnen dabei, passende Zuschüsse zu prüfen und die nächsten Schritte verständlich vorzubereiten.

Fördermittel-Check

Bekommen Sie eine
Förderung für Ihre Liftlösung?

Finden Sie in 2 Minuten heraus, welche Zuschüsse Ihnen zustehen. Wir begleiten Sie von der ersten Frage bis zur Auszahlung.

  • Alles inklusive Wir unterstützen bei der Vorbereitung der Unterlagen – verständlich und ohne unnötigen Papierkram.
  • Anträge & Kostenvoranschlag Sauber vorbereitete Unterlagen für Pflegekasse und mögliche Förderstellen.
  • Persönliche Beratung vor Ort Ehrlich, regional und passend zu Ihrer Wohnsituation.
Finden Sie direkt den richtigen Antrag
Schritt 1/4

In welchem Bundesland wohnen Sie?

Regionale Förderprogramme unterscheiden sich je nach Standort.

Liegt ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vor?

Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf bis zu 4.180 € Zuschuss.

Wohnen Sie im Eigenheim oder zur Miete?

Beide Optionen sind förderfähig – der Ablauf unterscheidet sich leicht.

Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert und verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn sie für die Beratung erforderlich ist oder Sie eingewilligt haben.

Bundesweite Förderung

Förderprogramme für Ihren
Treppenlift im Überblick

Der Staat unterstützt den Einbau von Treppenliften mit Zuschüssen und Förderkrediten. Hier finden Sie die wichtigsten Programme auf Bundesebene – inklusive Pflegekasse, KfW-Zuschuss und KfW-Kredit.

Die Pflegekasse unterstützt Menschen mit anerkanntem Pflegegrad bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Einbau eines Treppenlifts zählt ausdrücklich zu diesen förderfähigen Maßnahmen. Ziel ist es, den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten.

4.180 € pro pflegebedürftiger Person
16.720 € max. pro Haushalt bis 4 Personen
1

Wer hat Anspruch auf den Pflegekassen-Zuschuss?

Anspruch haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5. Die Wohnform ist unerheblich – der Zuschuss gilt für Wohneigentum und Mietwohnungen gleichermaßen. Bei Mietwohnungen wird die schriftliche Zustimmung des Vermieters benötigt.

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Wie hoch ist die Pflegekassen-Förderung?

Die Pflegekasse bezuschusst den Treppenlift mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Bei zwei Pflegebedürftigen im Haushalt sind bis zu 8.360 € möglich. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 16.720 € bei vier Personen mit eigenem Pflegegrad. Der Zuschuss ist einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden.

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Voraussetzungen für die Bewilligung

  • Der Treppenlift baut Barrieren ab und verhindert Stürze
  • Er stellt das sichere Verlassen und Erreichen der Wohnung sicher
  • Die tägliche Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste wird entlastet
  • Die selbstständige Nutzung der gesamten Wohnung wird ermöglicht
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Antragstellung und Fristen

Wichtig: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem Einbau des Treppenlifts!

Die Frist ist gewahrt, sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung.

Benötigte Unterlagen
  • Ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Pflegekasse
  • Qualifizierter Kostenvoranschlag für den geplanten Treppenlift

HeldenLift erstellt Ihnen den Kostenvoranschlag kostenfrei und übernimmt auf Wunsch die komplette Antragstellung.

Die KfW fördert mit dem Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnraum. Ein Treppenlift kann grundsätzlich zu den barrierereduzierenden Maßnahmen gehören. Ein besonderer Vorteil: Für diesen Zuschuss ist kein Pflegegrad erforderlich.

2.500 € max. pro Wohneinheit, 10 % der Kosten
1

Wer bekommt den KfW-Zuschuss 455-B?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien, Mieter mit Vermieter-Einverständnis sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Ein entscheidender Vorteil gegenüber der Pflegekasse: Es muss kein Pflegegrad vorliegen. Die Förderung steht allen Altersgruppen offen und eignet sich auch als vorsorgende Maßnahme.

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Wie hoch ist die KfW-Förderung 455-B?

Die KfW bezuschusst barrierefreie Umbaumaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten. Pro Wohneinheit beträgt die maximale Förderung 2.500 €. Da die Förderung wohnungsbezogen gewährt wird, bietet sie eine attraktive Ergänzung für den Einbau eines Treppenlifts.

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Voraussetzungen für die KfW-Bewilligung

  • Der Treppenlift reduziert Barrieren im Wohnraum
  • Er ermöglicht sicheres Erreichen aller Wohnebenen
  • Der Einbau kann akut oder als vorsorglicher Umbau erfolgen
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Antragstellung und wichtige Hinweise

Der KfW-Zuschuss 455-B darf nicht mit Leistungen der Pflegeversicherung für denselben Treppenlift kombiniert werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Die Antragstellung muss zwingend vor Beginn der Arbeiten online im KfW-Zuschussportal erfolgen. Sie benötigen eine Maßnahmenbeschreibung sowie einen Kostenvoranschlag.

Die KfW stellt mit dem Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ Förderkredite für den barrierereduzierenden Umbau von Wohnraum bereit. Auch Maßnahmen wie Treppenlifte, Plattformlifte oder barrierefreie Zugänge können je nach Vorhaben darunterfallen. Die Konditionen sollten vor Antragstellung immer aktuell geprüft werden.

50.000 € max. Kreditbetrag pro Wohneinheit
laufend angepasst Zinskonditionen laut KfW tagesaktuell prüfen
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Wer kann den KfW-Kredit 159 beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Eigentümer und Ersterwerber, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen. Das Alter spielt keine Rolle – die Förderung steht allen offen, die in Barriereabbau investieren. Mieter können den Kredit nicht direkt beantragen, können aber ihren Vermieter auf diese Möglichkeit hinweisen.

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Konditionen und Rückzahlung

Es handelt sich um ein zinsgünstiges Darlehen, nicht um einen Zuschuss. Sie wählen zwischen einem Annuitätendarlehen mit 4–30 Jahren Laufzeit oder einem endfälligen Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit. Die Zinsbindung beträgt 5 oder 10 Jahre. Besonderheit: In den ersten 1–5 Jahren zahlen Sie nur Zinsen, danach beginnt die reguläre Tilgung.

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Förderfähige Maßnahmen für Treppenlifte

  • Einbau von Treppenliften und Plattformliften
  • Rampen und barrierefreie Zugangswege
  • Bodengleiche Duschen und barrierefreie Bäder
  • Türverbreiterungen und Schwellenabbau
  • Altersgerechte Assistenzsysteme, zum Beispiel Smart Home
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Antragstellung und Kombinierbarkeit

Die Beantragung erfolgt über Ihre Hausbank oder Sparkasse – zwingend vor Beginn der Umbauarbeiten. Der KfW-Kredit 159 lässt sich mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren, sofern nicht dieselben Kostenpositionen doppelt gefördert werden. So können Sie zum Beispiel den Treppenlift über die Pflegekasse bezuschussen und weitere Barriereabbau-Maßnahmen über den KfW-Kredit finanzieren.

Gut zu wissen

Der KfW-Kredit 159 und der KfW-Zuschuss 455-B können nicht miteinander kombiniert werden – Sie müssen sich für eines der beiden Programme entscheiden. Eine Kombination mit dem Pflegekassen-Zuschuss ist hingegen möglich.

Regionale Förderung

Förderprogramme in
Ihrem Bundesland

Viele Bundesländer bieten eigene Zuschüsse für barrierefreies Wohnen – oft ergänzend zur Pflegekasse oder zur KfW-Förderung. Für HeldenLift besonders wichtig: In Thüringen ist das ThüBaFF-Programm 2026–2030 wieder aktiv und kann für Maßnahmen zur Barrierefreiheit relevant sein.

Aktuell verfügbar: ThüBaFF Thüringen und KfW-Zuschuss 455-B

Für Kunden in Thüringen lohnt sich jetzt eine schnelle Förderprüfung: Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm ist wieder beantragbar. Zusätzlich ist der bundesweite KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung wieder verfügbar – beide Programme müssen grundsätzlich vor Auftrag beziehungsweise vor Beginn der Maßnahme geprüft werden.

Thüringen – ThüBaFF 2026–2030 (Thüringer Aufbaubank)

Aktiv – Antragstellung ab sofort möglich 50 % Zuschuss für Privatpersonen – Treppenlift-Ausgaben bis 10.000 € förderfähig
Aktueller Stand für Thüringen

Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm ThüBaFF für die Programmjahre 2026–2030 ist wieder aktiv. Die Antragstellung ist über das Thüringer Förderportal möglich. Für Treppenlifte sind laut Thüringer Aufbaubank pro Treppenlift maximal 10.000 € Ausgaben förderfähig; bei Privatpersonen beträgt der Zuschuss grundsätzlich 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) unterstützt Maßnahmen zur Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit. Für HeldenLift ist dieses Programm besonders relevant, weil es in Thüringen zusätzlich zu bundesweiten Fördermöglichkeiten geprüft werden kann – zum Beispiel bei Treppenlift, Plattformlift, Hublift, Zugangslösungen oder weiteren baulichen Anpassungen.

50 % Zuschuss für natürliche Personen
10.000 € max. förderfähige Ausgaben pro Treppenlift
11.000 € max. Zuwendung für natürliche Personen
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Wer kann ThüBaFF beantragen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz beziehungsweise Wirkung im Freistaat Thüringen. Für private Haushalte ist vor allem wichtig: Das Vorhaben muss der Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit dienen und vor Beginn korrekt beantragt werden.

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Wie viel Förderung ist beim Treppenlift realistisch?

Für natürliche Personen beträgt die Förderung grundsätzlich 50 % der förderfähigen Ausgaben. Da bei einem Treppenlift laut TAB maximal 10.000 € Ausgaben angesetzt werden können, ergibt sich für einen einzelnen Treppenlift rechnerisch ein möglicher Zuschuss von bis zu 5.000 €. Die maximale Zuwendung für natürliche Personen kann je nach Fördergegenstand bis zu 11.000 € betragen.

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Wichtige Voraussetzungen

  • Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen 7.500 € übersteigen.
  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens beziehungsweise vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt und bewilligt werden.
  • Zur Antragstellung ist eine Stellungnahme des zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten erforderlich.
  • Förderfähig sind nur Maßnahmen, die tatsächlich zur Barrierefreiheit beitragen und die technischen beziehungsweise formalen Förderbedingungen erfüllen.
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Antragstellung über das Thüringer Förderportal

Die Antragstellung erfolgt über das Thüringer Förderportal. Je nach Authentifizierung können einzelne Unterlagen zusätzlich unterschrieben im Original erforderlich sein. Wichtig ist deshalb eine saubere Vorbereitung: Angebot, Vorhabenbeschreibung, Kostenübersicht und Stellungnahme sollten vor dem Start vollständig vorliegen.

Erst Förderfähigkeit prüfen, dann beauftragen. Ein zu früher Vertragsabschluss kann dazu führen, dass der Zuschuss verloren geht.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt den barrierefreien Umbau von Bestandsimmobilien. Die Förderung dient dazu, bestehende Barrieren in selbst genutztem Wohneigentum abzubauen. Der Einbau eines Treppenlifts ist ausdrücklich förderfähig.

6.500 € max. Zuschuss pro Maßnahme
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Wer hat Anspruch auf den WIBank-Zuschuss?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum in Hessen. Ein besonderer Vorteil: Es gibt bei diesem Förderprogramm keine Einkommensgrenzen. Die Förderung ist somit unabhängig vom jährlichen Haushaltseinkommen für alle berechtigten Eigentümer zugänglich.

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Voraussetzungen für die Bewilligung

Gefördert werden Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % oder einem Pflegegrad von mindestens 2. Andere Förderungen, zum Beispiel Pflegekasse oder KfW, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und werden von den förderfähigen Gesamtkosten abgezogen.

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Antragstellung und Fristen

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, Direktauftrag oder die Vergabe unter auflösender Bedingung ist nicht zulässig.
Benötigte Unterlagen
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Dokumentation der Bestandssituation, zum Beispiel Fotos der Treppe vor dem Umbau
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Kontakt und Beratung

Die Beratung und Antragsannahme erfolgt über die örtlichen Wohnungsbauförderstellen der Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen.

Der Freistaat Sachsen fördert über die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Anpassung von Wohnraum für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Die Neufassung der Förderrichtlinie ist am 18.03.2026 in Kraft getreten. Der Einbau eines Treppenlifts ist ausdrücklich förderfähig. Die SAB-Förderung ist mit dem Pflegekassenzuschuss kombinierbar.

80 % der förderfähigen Kosten
4.000 € max. Regelförderung
10.000 € max. für Rollstuhlfahrer mit Kennzeichen „R“
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Wer hat Anspruch auf die SAB-Förderung?

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter von selbst genutztem Wohnraum in Sachsen. Voraussetzung ist eine voraussichtlich dauerhafte Mobilitätseinschränkung der antragstellenden Person oder eines im Haushalt lebenden Angehörigen. Die Einschränkung und der daraus resultierende Bedarf müssen glaubhaft nachgewiesen werden.

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Einkommensgrenzen und Förderhöhe ab 18.03.2026

Mit der Neufassung gelten Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen. Der Mindestförderbetrag beträgt 1.500 €. Empfänger von Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten zusätzlich den Eigenanteil von 20 % erstattet.

Haushaltsgröße Einkommensgrenze
Alleinlebende 40.000 €
2-Personen-Haushalt 60.000 €
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Antragstellung und Fristen

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der SAB eingehen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus.

Die Antragstellung erfolgt bevorzugt digital über das SAB-Förderportal. Alternativ ist eine papierhafte Beantragung möglich. Dem Antrag sind Angebote der Fachfirmen, ein Personalausweis und die fachliche Bestätigung einer beauftragten Stelle beizufügen.

Kombinierbar mit Pflegekasse

Die SAB-Förderung ist nachrangig gegenüber Leistungen der Pflegekasse. Das bedeutet: Der Pflegekassenzuschuss wird zuerst beantragt und die SAB-Förderung deckt den verbleibenden Eigenanteil ab.

In Bayern stehen zwei Förderprogramme zur Verfügung, die den Einbau eines Treppenlifts finanziell unterstützen: der Zuschuss der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) sowie das Bayerische Landespflegegeld. Beide Programme sind aktiv und können unabhängig voneinander beantragt werden.

Programm A: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

10.000 € max. Zuschuss pro Maßnahme
1

Wer hat Anspruch auf den Labo-Zuschuss?

Gefördert werden Wohneigentümer, die ihre Immobilie in Bayern selbst bewohnen. Der Zuschuss ist an soziale Bedingungen geknüpft – es gelten Einkommensgrenzen.

Haushaltsgröße Max. Netto-Jahreseinkommen
1-Personen-Haushalt 28.300 €
2-Personen-Haushalt 43.200 €
Jede weitere Person + 10.700 €
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Voraussetzungen für die Bewilligung

Für die Bewilligung muss einer der folgenden Nachweise vorliegen:

  • Schwerbehindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 %
  • Ein anerkannter Pflegegrad
  • Ein entsprechendes ärztliches Attest
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Antragstellung und Fristen

Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Umbaumaßnahmen eingereicht werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann jedoch auf gesonderten Antrag gestattet werden. Es ist zulässig, einen Direktauftrag zu erteilen oder diesen unter eine auflösende Bedingung zu stellen. Die Abwicklung erfolgt über die lokalen Bewilligungsstellen.

Tipp: BayernLabo Förderlotse

Prüfen Sie Ihre individuelle Förderberechtigung vorab online über den BayernLabo Förderlotsen.

Programm B: Bayerisches Landespflegegeld

1.000 € jährlicher Zuschuss – keine Einkommensgrenzen
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Wer hat Anspruch auf das Landespflegegeld?

Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Bayern und einem festgestellten Pflegegrad von mindestens 2. Es gelten keine Einkommensgrenzen – das Landespflegegeld wird unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen gewährt und ist frei verwendbar.

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Antragstellung und Fristen

Die Antragstellung kann unabhängig von einer Auftragsvergabe erfolgen. Ein fester Zeitpunkt für den Maßnahmenbeginn muss nicht berücksichtigt werden. Die Abwicklung erfolgt zentral über das Bayerische Landesamt für Pflege.

Kontakt Landesamt für Pflege

Telefon: 09621 / 9669-2444

Kombinationsmöglichkeiten

So kombinieren Sie Ihre
Förderprogramme optimal

Viele Förderungen lassen sich miteinander kombinieren – aber nicht alle. Eine falsche Kombination kann den Anspruch auf Zuschüsse gefährden. Hier erfahren Sie, welche Kombinationen zulässig sind und wie Sie Ihren Eigenanteil reduzieren können.

Pflegekasse + Landesförderung, z. B. SAB oder BayernLabo Kombinierbar. Die regionalen Förderprogramme sind in der Regel nachrangig zur Pflegekasse. Das bedeutet: Sie beantragen zuerst den Pflegekassenzuschuss von bis zu 4.180 Euro, die Landesförderung kann dann den verbleibenden Eigenanteil reduzieren.
Pflegekasse + KfW-Kredit 159 für unterschiedliche Maßnahmen Kombinierbar, wenn verschiedene Maßnahmen betroffen sind. Beispiel: Den Treppenlift fördern Sie über die Pflegekasse, den barrierefreien Badumbau über den KfW-Kredit 159. Entscheidend ist, dass nicht dieselbe Kostenposition doppelt gefördert wird.
Pflegekasse + Bayerisches Landespflegegeld Kombinierbar. Das Landespflegegeld ist frei verwendbar und wird unabhängig von anderen Förderungen gewährt. Es kann als Eigenbeitrag für den Treppenlift eingesetzt werden.
Pflegekasse + KfW-Zuschuss 455-B für dieselbe Maßnahme Nicht doppelt für dieselbe Kostenposition nutzen. Für denselben Treppenlift darf derselbe Kostenanteil nicht mehrfach gefördert werden. Prüfen Sie daher vorher, welche Förderung für Ihre Situation besser passt.
KfW-Zuschuss 455-B + KfW-Kredit 159 untereinander Nicht parallel für dasselbe Vorhaben nutzen. In der Regel müssen Sie sich zwischen Zuschuss und Kredit entscheiden, wenn dieselbe Maßnahme betroffen ist.
Grundregel: Förderung darf Gesamtkosten nicht übersteigen Bei allen Kombinationen gilt: Die Summe aller Zuschüsse und Förderungen darf die tatsächlichen Gesamtkosten der Maßnahme nicht überschreiten. Andernfalls kann die Förderung anteilig gekürzt werden.

Rechenbeispiel: Optimale Kombination in Bayern

Ehepaar, beide mit anerkanntem Pflegegrad, Eigenheim in Bayern. Kurviger Treppenlift: 9.500 Euro.

Kosten Treppenlift inkl. Einbau 9.500 €
Pflegekasse Person 1 – 4.180 €
Pflegekasse Person 2 – 4.180 €
Landespflegegeld Bayern – 1.000 €
Ihr verbleibender Eigenanteil 140 €

* Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Prüfung durch die jeweiligen Kostenträger ab. HeldenLift prüft kostenlos Ihre persönliche Fördersituation.

Steuervorteil: Eigenanteil steuerlich geltend machen Der verbleibende Eigenanteil nach Abzug aller Förderungen kann unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, zum Beispiel als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Handwerkerleistung. Wir empfehlen, dies mit einem Steuerberater zu besprechen.
Häufige Fragen

Alles zur Treppenlift-Förderung
auf einen Blick

Die wichtigsten Fragen zu Zuschüssen, Anträgen und Kombinationen – verständlich beantwortet.

In vielen Fällen ja – besonders bei geraden Treppenverläufen und wenn mehrere Förderungen kombiniert werden.

Ein gerader Treppenlift ab ca. 4.200 Euro kann bei vorhandenem Pflegegrad bereits vollständig über den Pflegekassenzuschuss von bis zu 4.180 Euro gedeckt werden. Bei kurvigen Treppen lässt sich durch die Kombination mit Landesförderungen und steuerlichen Vorteilen der Eigenanteil reduzieren.

Bei der Pflegekasse dauert die Bearbeitung häufig etwa 2 bis 4 Wochen.

KfW-Anträge werden meist innerhalb weniger Tage online bestätigt. Regionale Förderprogramme können je nach Bundesland und Auslastung länger dauern. Wichtig: Bei vielen Programmen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Deshalb sollten Sie erst den Antrag stellen und danach den Auftrag erteilen.

Ja – der Pflegekassenzuschuss setzt zwar einen Pflegegrad voraus, es gibt aber Alternativen.

Der KfW-Kredit 159 steht grundsätzlich unabhängig vom Pflegegrad zur Verfügung. Zusätzlich können regionale Programme oder andere Kostenträger wie Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung in Frage kommen. Wir unterstützen Sie auch bei der Prüfung, ob ein Pflegegrad beantragt werden sollte.

Ja – der Pflegekassenzuschuss gilt für Mieter und Eigentümer gleichermaßen.

In der Regel benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters. Häufig wird außerdem geregelt, ob und wie ein späterer Rückbau erfolgt. Einige regionale Programme können ebenfalls für Mieter relevant sein.

Bei vielen Programmen kann dadurch der Förderanspruch gefährdet werden.

KfW, Landesförderbanken und viele regionale Programme verlangen, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Als Maßnahmenbeginn kann bereits der Abschluss eines verbindlichen Vertrags gelten. Deshalb gilt: Erst den Antrag stellen, dann den Auftrag erteilen.

Ja – auch gebrauchte oder gemietete Treppenlifte können förderfähig sein.

Entscheidend ist, dass der Treppenlift fachgerecht eingebaut wird und die wohnumfeldverbessernde Maßnahme nachweislich stattfindet. Der Zuschuss bezieht sich auf die tatsächlich entstandenen Kosten. Ein qualifizierter Kostenvoranschlag ist in jedem Fall wichtig.

Das hängt vom jeweiligen Programm ab – meistens werden Antrag und Kostenvoranschlag benötigt.

Für die Pflegekasse benötigen Sie in der Regel das Antragsformular der zuständigen Kasse und einen Kostenvoranschlag. Bei KfW- oder Landesförderungen können zusätzlich Maßnahmenbeschreibung, Nachweise, Fotos der Bestandssituation oder weitere Unterlagen erforderlich sein. HeldenLift unterstützt Sie bei der Zusammenstellung.

Bei einem regulär bewilligten Zuschuss ist in der Regel keine Rückzahlung vorgesehen.

Der Pflegekassenzuschuss ist ein einmaliger Zuschuss. Wird der Treppenlift später demontiert, etwa bei Umzug oder weil er nicht mehr benötigt wird, entsteht normalerweise keine Rückzahlungspflicht. Bei Krediten laufen die vereinbarten Rückzahlungen unabhängig davon weiter.

Noch Fragen? Wir prüfen kostenlos Ihre persönliche Fördersituation.

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Wir prüfen kostenlos Ihre bauliche Situation vor Ort und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Förderanträge bei Ihrer Pflegekasse. Stressfrei, verständlich und unverbindlich.

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